21 Ks 920 Js 684/12 - 1/14•Landgericht Bonn, 2014-05-26, 21 Ks 920 Js 684/12 - 1/14
Landgericht Bonn, 2014-05-26, 21 Ks 920 Js 684/12 - 1/14
21 Ks 920 Js 684/12 - 1/14Kantonsgericht26.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 Ks 920 Js 684/12 - 1/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-26
Aktenzeichen: 21 Ks 920 Js 684/12 - 1/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0526.21KS920JS684.12.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen des Besitzes und des Führens von zwei Schusswaffen und einer halbautomatischen Kurzwaffe und des Besitzes von Munition – insgesamt in Tateinheit – zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens und seine Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklage.
- § 52 Abs. 1 Nr. 2 b, Abs. 3 Nr. 2 a und b WaffG –
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