Landgericht Bonn, 2014-05-14, 9 O 390/13

9 O 390/13Kantonsgericht14.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 390/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-14

Aktenzeichen: 9 O 390/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0514.9O390.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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