Landgericht Bonn, 2014-04-07, 8 S 2/14

8 S 2/14Kantonsgericht07.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 2/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-07

Aktenzeichen: 8 S 2/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0407.8S2.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Wird gemäß § 142 Abs. 1 ZPO angeordnet, dass die Beklagte eine Ablichtung des Darlehensvertrages mit dem Kläger zu der Kontonummer ###### vorlegt.

Der Beklagten wird hierzu eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gesetzt.

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