Landgericht Bonn, 2014-03-24, 5 S 273/13

5 S 273/13Kantonsgericht24.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 273/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-24

Aktenzeichen: 5 S 273/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0324.5S273.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

wird die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (117 C 29/13)

als unzulässig verworfen, § 522 Abs. 1 ZPO.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 600,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.