5 S 273/13•Landgericht Bonn, 2014-03-24, 5 S 273/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 273/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-24
Aktenzeichen: 5 S 273/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0324.5S273.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
wird die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (117 C 29/13)
als unzulässig verworfen, § 522 Abs. 1 ZPO.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 600,00 EUR festgesetzt.
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