24 Ks-930 Js 869/13-11/13•Landgericht Bonn, 2014-03-17, 24 Ks-930 Js 869/13-11/13
Landgericht Bonn, 2014-03-17, 24 Ks-930 Js 869/13-11/13
24 Ks-930 Js 869/13-11/13Kantonsgericht17.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-930 Js 869/13-11/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-17
Aktenzeichen: 24 Ks-930 Js 869/13-11/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0317.24KS930JS869.13.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts als Schwurgerichtskammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von
8 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.
- angewendete Vorschrift: § 212 StGB -
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