6 T 272/13•Landgericht Bonn, 2014-01-24, 6 T 272/13
Landgericht Bonn, 2014-01-24, 6 T 272/13
6 T 272/13Kantonsgericht24.01.2014
Regest
In der Regel steht dem Ersteher ein umfassendes Akteneinsichtsrecht gemäß § 299 Abs. 1 ZPO in die Zwangsverwaltungsakte zu.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 272/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-24
Aktenzeichen: 6 T 272/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0124.6T272.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Leitsätze
In der Regel steht dem Ersteher ein umfassendes Akteneinsichtsrecht gemäß § 299 Abs. 1 ZPO in die Zwangsverwaltungsakte zu.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 02.12.2013 – 042 L 12/13 – aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.