Landgericht Bonn, 2014-01-20, 9 O 307/13

9 O 307/13Kantonsgericht20.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 307/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-20

Aktenzeichen: 9 O 307/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0120.9O307.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 523,10 € für die Zeit vom 14. September bis zum 28. Dezember 2013 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.