6 T 184/13•Landgericht Bonn, 2013-10-11, 6 T 184/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 184/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-11
Aktenzeichen: 6 T 184/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1011.6T184.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 13.08.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Vergütung für die vorläufige Sachwalterschaft wird auf 83.230,23 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt zu 73 % der Beschwerdeführer, im Übrigen fallen sie der Insolvenzmasse zur Last.
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