Landgericht Bonn, 2013-09-26, 8 S 156/13

8 S 156/13Kantonsgericht26.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 156/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-26

Aktenzeichen: 8 S 156/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0926.8S156.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 13.05.2013 (113 C 204/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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