21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13•Landgericht Bonn, 2013-09-26, 21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13
Landgericht Bonn, 2013-09-26, 21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13
21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13Kantonsgericht26.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-26
Aktenzeichen: 21 KLs 551 Js 325/12 - 20/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0926.21KLS551JS325.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte wird wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
4 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklage.
Die in Spanien erlittene Untersuchungshaft wird 1:1 angerechnet.
- §§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB -
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