Landgericht Bonn, 2013-09-04, 5 S 52/13

5 S 52/13Kantonsgericht04.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 52/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-04

Aktenzeichen: 5 S 52/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0904.5S52.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Kammer weist nach Beratung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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