Landgericht Bonn, 2013-08-29, 8 S 100/13

8 S 100/13Kantonsgericht29.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 100/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-29

Aktenzeichen: 8 S 100/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0829.8S100.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl vom 10.04.2013 – 6 C 310/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 1.704,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.260,26 Euro seit dem 13.09.2012 und aus einem Betrag von 440,40 Euro seit dem 06.12.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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