1 O 138/12•Landgericht Bonn, 2013-07-29, 1 O 138/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 138/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-29
Aktenzeichen: 1 O 138/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0729.1O138.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, 121.518,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Teilbetrag i.H.v. 93.540,00 € seit dem 1.3.2012 und aus einem Teilbetrag i.H.v. 27.978,00 € seit dem 12.5.2012 an die Klägerin zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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