6 S 200/12•Landgericht Bonn, 2013-07-25, 6 S 200/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 200/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-25
Aktenzeichen: 6 S 200/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0725.6S200.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.11.2012 – 201 C 361/12 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.