7 O 386/12•Landgericht Bonn, 2013-07-09, 7 O 386/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 7 O 386/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-09
Aktenzeichen: 7 O 386/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0709.7O386.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 14.065,72 € nebst fünf Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.09.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der aussergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten; die Streitverkündete trägt ihre aussergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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