Landgericht Bonn, 2013-06-25, 5 S 64/13

5 S 64/13Kantonsgericht25.06.2013

Regest

Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 64/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-25

Aktenzeichen: 5 S 64/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0625.5S64.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: MB/KT §4

Leitsätze

Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 08.03.2013 – 27 C 276/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Der Wert des Streitgegenstands für die Berufungsinstanz wird auf 1.073,52 EUR festgesetzt.

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