5 S 64/13•Landgericht Bonn, 2013-06-25, 5 S 64/13
Landgericht Bonn, 2013-06-25, 5 S 64/13
5 S 64/13Kantonsgericht25.06.2013
Regest
Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 64/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-25
Aktenzeichen: 5 S 64/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0625.5S64.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: MB/KT §4
Leitsätze
Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 08.03.2013 – 27 C 276/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Wert des Streitgegenstands für die Berufungsinstanz wird auf 1.073,52 EUR festgesetzt.
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