12 O 48/10•Landgericht Bonn, 2013-05-23, 12 O 48/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 O 48/10 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-23
Aktenzeichen: 12 O 48/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0523.12O48.10.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.398,14 € nebst Zinsen iHv. acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.01.2012 sowie weitere 603,70 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.06.2012 zu zahlen. Der weitere Zinsantrag wird zurückgewiesen.
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- Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil überlassen.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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