24 Ks-920 Js 684/12-16/12•Landgericht Bonn, 2013-04-19, 24 Ks-920 Js 684/12-16/12
Landgericht Bonn, 2013-04-19, 24 Ks-920 Js 684/12-16/12
24 Ks-920 Js 684/12-16/12Kantonsgericht19.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-920 Js 684/12-16/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-19
Aktenzeichen: 24 Ks-920 Js 684/12-16/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0419.24KS920JS684.12.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen sowie wegen dazu tateinheitlich begangenen Verstoßes gegen das Waffengesetz in vier tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe, Besitz und Führen von zwei Schusswaffen sowie Besitz von Munition) zu der Freiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Es wird die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen.
- § 52 Abs. 1 Ziff. 2 b, Abs. 3 Ziffer 2 a und b WaffG, §§ 223, 224 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2, 21, 22, 23, 49 Abs. 1, 52, 63 StGB –
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