Landgericht Bonn, 2013-04-12, 2 O 583/11

2 O 583/11Kantonsgericht12.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 583/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-12

Aktenzeichen: 2 O 583/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0412.2O583.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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