Landgericht Bonn, 2013-04-11, 8 S 302/12

8 S 302/12Kantonsgericht11.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 302/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: 8 S 302/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0411.8S302.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 249

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 05.11.2012 - 114 C 27/12 - nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, hierzu binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

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