21 KLs-331 Js 472/11-6/13•Landgericht Bonn, 2013-03-20, 21 KLs-331 Js 472/11-6/13
Landgericht Bonn, 2013-03-20, 21 KLs-331 Js 472/11-6/13
21 KLs-331 Js 472/11-6/13Kantonsgericht20.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 KLs-331 Js 472/11-6/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-20
Aktenzeichen: 21 KLs-331 Js 472/11-6/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0320.21KLS331JS472.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts
Normen: § 204 StPO
Tenor
Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.
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