Landgericht Bonn, 2013-03-08, 1 O 390/12

1 O 390/12Kantonsgericht08.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 390/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-08

Aktenzeichen: 1 O 390/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0308.1O390.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.890,53 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 6.607,62 € seit dem 26.01.2012 zu bezahlen.

Wegen des weiteren Zinsantrags wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 507,50 € zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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