Landgericht Bonn, 2013-03-06, 5 S 127/12

5 S 127/12Kantonsgericht06.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 127/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-06

Aktenzeichen: 5 S 127/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0306.5S127.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24.07.2012 – 106 C 42/12 – abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 142,80 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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