Landgericht Bonn, 2013-02-26, 8 S 274/12

8 S 274/12Kantonsgericht26.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 274/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-26

Aktenzeichen: 8 S 274/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0226.8S274.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 24.10.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg (117 C 217/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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