21 KLs 900 Js 721/10 4/12•Landgericht Bonn, 2013-02-13, 21 KLs 900 Js 721/10 4/12
Landgericht Bonn, 2013-02-13, 21 KLs 900 Js 721/10 4/12
21 KLs 900 Js 721/10 4/12Kantonsgericht13.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 KLs 900 Js 721/10 4/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-13
Aktenzeichen: 21 KLs 900 Js 721/10 4/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0213.21KLS900JS721.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Angeklagten sind der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen schuldig. Sie werden deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils
drei Jahren und 10 Monaten
verurteilt, wobei bei beiden Angeklagten vier Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen als vollstreckt gelten.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
§§ 27, 53 StGB, 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
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