24 Ks-900 Js 107/11-4/12•Landgericht Bonn, 2013-01-24, 24 Ks-900 Js 107/11-4/12
Landgericht Bonn, 2013-01-24, 24 Ks-900 Js 107/11-4/12
24 Ks-900 Js 107/11-4/12Kantonsgericht24.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-900 Js 107/11-4/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 107/11-4/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0124.24KS900JS107.11.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge sowie des Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge.
Er wird deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.
- §§ 211, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 251, 253, 255, 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB -
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