Landgericht Bonn, 2013-01-04, 6 T 239/12

6 T 239/12Kantonsgericht04.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 239/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-04

Aktenzeichen: 6 T 239/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0104.6T239.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 16.08.2012 – 98 IN 193/11 – wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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