Landgericht Bonn, 2012-12-20, 32 T 892/12

32 T 892/12Kantonsgericht20.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 32 T 892/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-20

Aktenzeichen: 32 T 892/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1220.32T892.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin vom 20.11.2012 gegen den Beschluss der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 25.10.2012 wird zurückgewiesen.

Die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin vom 20.11.2012 gegen den Beschluss der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 25.10.2012 wird zurückgewiesen.

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