Landgericht Bonn, 2012-11-29, 6 S 72/12

6 S 72/12Kantonsgericht29.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 72/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: 6 S 72/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1129.6S72.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl vom 27.03.2012 – 6 C 251/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil sowie aus dem angefochtenen Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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