Landgericht Bonn, 2012-11-28, 5 S 84/12

5 S 84/12Kantonsgericht28.11.2012

Regest

Zur Verweisung des Unfallgeschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 84/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-28

Aktenzeichen: 5 S 84/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1128.5S84.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: StVG §§ 7, 17; BGB § 249

Leitsätze

Zur Verweisung des Unfallgeschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 04.05.2012 – 17 C 623/11 – abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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