Landgericht Bonn, 2012-11-20, 18 O 169/12

18 O 169/12Kantonsgericht20.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 169/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-20

Aktenzeichen: 18 O 169/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1120.18O169.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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