Landgericht Bonn, 2012-11-12, 9 O 150/12

9 O 150/12Kantonsgericht12.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 150/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-12

Aktenzeichen: 9 O 150/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1112.9O150.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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