27a KLs-430 Js 1700/07-4/12•Landgericht Bonn, 2012-10-01, 27a KLs-430 Js 1700/07-4/12
Landgericht Bonn, 2012-10-01, 27a KLs-430 Js 1700/07-4/12
27a KLs-430 Js 1700/07-4/12Kantonsgericht01.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27a KLs-430 Js 1700/07-4/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-01
Aktenzeichen: 27a KLs-430 Js 1700/07-4/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1001.27A.KLS430JS1700.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7a. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte C wird
-
wegen Steuerhinterziehung in 54 Fällen
-
wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 10 Fällen und
-
wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr neun Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte H wird
-
wegen Steuerhinterziehung in 64 Fällen und
-
wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte N wird
-
wegen Steuerhinterziehung in 64 Fällen und
-
wegen Vorenthaltens und Veruntreuens in 54 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte X wird
-
wegen Steuerhinterziehung in 64 Fällen und
-
wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr zehn Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
- §§ 266 a Abs. 1 und 2 StGB, 370 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 AO, 56, 54, 53, 27, 25 StGB –
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