Landgericht Bonn, 2012-09-28, 15 O 117/12

15 O 117/12Kantonsgericht28.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 117/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-28

Aktenzeichen: 15 O 117/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0928.15O117.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39.417,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 38.379,28 EUR ab dem 07.07.2011 und im Übrigen ab dem 18.04.2012 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aus Anlass des Unfalls ihres Versicherten L vom 11.09.2009 entstanden sind und zukünftig entstehen, soweit die Schadensersatzansprüche des Versicherten der Klägerin gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangen sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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