4 T 355/12•Landgericht Bonn, 2012-09-25, 4 T 355/12
Landgericht Bonn, 2012-09-25, 4 T 355/12
4 T 355/12Kantonsgericht25.09.2012
Regest
Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 T 355/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-25
Aktenzeichen: 4 T 355/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0925.4T355.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: VBVG § 4 Abs. 1
Leitsätze
Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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