Landgericht Bonn, 2012-09-25, 4 T 355/12

4 T 355/12Kantonsgericht25.09.2012

Regest

Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 355/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-25

Aktenzeichen: 4 T 355/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0925.4T355.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: VBVG § 4 Abs. 1

Leitsätze

Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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