Landgericht Bonn, 2012-04-24, 18 O 401/11

18 O 401/11Kantonsgericht24.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 401/11 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-24

Aktenzeichen: 18 O 401/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0424.18O401.11.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 4.925,17 nebst Zinsen in Höhe von 13,25% ab dem 1.7.2011 sowie eine weitere Nebenforderung in Höhe von € 459,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.9.2011 zu zahlen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 61% und die Beklagte zu 1) zu 39%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 11% und die Beklagte zu 1) zu 89%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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