35 T 693/11•Landgericht Bonn, 2012-03-27, 35 T 693/11
Landgericht Bonn, 2012-03-27, 35 T 693/11
35 T 693/11Kantonsgericht27.03.2012
Regest
Die Befreiung von Tochterunternehmen setzt auch bei einem Mutterunternehmen mit Sitz im EU - Ausland jedenfalls voraus, dass der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde spätestens binnen der Nachfrist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 35 T 693/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: 35 T 693/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0327.35T693.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: § 264 HGB, § 290 HGB, § 325 HGB, § 335 HGB
Leitsätze
Die Befreiung von Tochterunternehmen setzt auch bei einem Mutterunternehmen mit Sitz im EU - Ausland jedenfalls voraus, dass der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde spätestens binnen der Nachfrist.
Tenor
Die sofortige Beschwerde vom 21.04.2011 wird zurückgewiesen.
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