Landgericht Bonn, 2012-03-27, 35 T 693/11

35 T 693/11Kantonsgericht27.03.2012

Regest

Die Befreiung von Tochterunternehmen setzt auch bei einem Mutterunternehmen mit Sitz im EU - Ausland jedenfalls voraus, dass der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde spätestens binnen der Nachfrist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 35 T 693/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-27

Aktenzeichen: 35 T 693/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0327.35T693.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Normen: § 264 HGB, § 290 HGB, § 325 HGB, § 335 HGB

Leitsätze

Die Befreiung von Tochterunternehmen setzt auch bei einem Mutterunternehmen mit Sitz im EU - Ausland jedenfalls voraus, dass der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde spätestens binnen der Nachfrist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 21.04.2011 wird zurückgewiesen.

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