1 O 490/10•Landgericht Bonn, 2012-03-26, 1 O 490/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 490/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-26
Aktenzeichen: 1 O 490/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0326.1O490.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Bonn erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag ohne mündliche Verhandlung
an die Kammer für Kartellsachen des Landgerichts Köln.
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