Landgericht Bonn, 2012-03-05, 27 Qs 26/11

27 Qs 26/11Kantonsgericht05.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 Qs 26/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-05

Aktenzeichen: 27 Qs 26/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0305.27QS26.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 25.11.2011 – Az: 50 Gs 1759/11 – wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.

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