Landgericht Bonn, 2012-03-02, 3 O 63/10

3 O 63/10Kantonsgericht02.03.2012

Regest

Zur Täuschung der Bank über den Charakter der Ausführung eines Wertpapierauftrages, hier: Vorspiegelung eines Kommissionsgeschäftes statt des von der Bank vorgesehenen Verkaufs aus eigenem Bestand.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 63/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-02

Aktenzeichen: 3 O 63/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0302.3O63.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Leitsätze

Zur Täuschung der Bank über den Charakter der Ausführung eines Wertpapierauftrages, hier: Vorspiegelung eines Kommissionsgeschäftes statt des von der Bank vorgesehenen Verkaufs aus eigenem Bestand.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 25.400,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung von 25 Stück M D Zertifikate III ($$$$: &&&&&&).

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.196,43 freizustellen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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