27 Qs-410 Js 511/10-21/11•Landgericht Bonn, 2012-02-13, 27 Qs-410 Js 511/10-21/11
Landgericht Bonn, 2012-02-13, 27 Qs-410 Js 511/10-21/11
27 Qs-410 Js 511/10-21/11Kantonsgericht13.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 Qs-410 Js 511/10-21/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-13
Aktenzeichen: 27 Qs-410 Js 511/10-21/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0213.27QS410JS511.10.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 31.10.2010 gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichtes C vom 06.10.2011 wird als unbegründet verworfen.
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