14 O 128/11•Landgericht Bonn, 2012-01-05, 14 O 128/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 14 O 128/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-05
Aktenzeichen: 14 O 128/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0105.14O128.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Der Antrag der Klägerin, die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Landgerichts Bonn vom 27.10.2011 bis zum Erlass einer endgültigen Entscheidung – hilfsweise gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € - vorläufig einzustellen, wird zurückgewiesen.
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