25 Ns 555 Js 131/09 - 148/11•Landgericht Bonn, 2011-12-09, 25 Ns 555 Js 131/09 - 148/11
Landgericht Bonn, 2011-12-09, 25 Ns 555 Js 131/09 - 148/11
25 Ns 555 Js 131/09 - 148/11Kantonsgericht09.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 25 Ns 555 Js 131/09 - 148/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-09
Aktenzeichen: 25 Ns 555 Js 131/09 - 148/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1209.25NS555JS131.09.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. kleine Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts C vom ##.07.2011, Az. ## Ds ###/## wird auf ihre Kosten verworfen.
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts C vom ##.07.2011, Az. ## Ds ###/## abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
§§ 32 Abs. 1 und 2 StGB
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