8 T 111/11•Landgericht Bonn, 2011-11-08, 8 T 111/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 111/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: 8 T 111/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1108.8T111.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 25.05.2011 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.05.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
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