18 O 327/11•Landgericht Bonn, 2011-10-21, 18 O 327/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 327/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-21
Aktenzeichen: 18 O 327/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1021.18O327.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Antragstellern auferlegt (§ 91 a ZPO).
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:bis zum 21.10.2011: 20.000,00 EUR
danach: Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
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