21 Qs-664 Js 203/09-59/11•Landgericht Bonn, 2011-10-11, 21 Qs-664 Js 203/09-59/11
Landgericht Bonn, 2011-10-11, 21 Qs-664 Js 203/09-59/11
21 Qs-664 Js 203/09-59/11Kantonsgericht11.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 Qs-664 Js 203/09-59/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-11
Aktenzeichen: 21 Qs-664 Js 203/09-59/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1011.21QS664JS203.09.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
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