Landgericht Bonn, 2011-09-28, 5 S 148/11

5 S 148/11Kantonsgericht28.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 148/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-28

Aktenzeichen: 5 S 148/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0928.5S148.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 31.05.2011 (106 C 315/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 256,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2010 abzüglich am 16.06.2011 gezahlter 118,80 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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