6 T 148/11•Landgericht Bonn, 2011-08-17, 6 T 148/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 148/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-17
Aktenzeichen: 6 T 148/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0817.6T148.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 07.06.2011 – 015 K 093/08 – aufgehoben.
Es wird die Unwirksamkeit des Meistgebots der Frau H in Höhe von 37.500,00 € aus dem Versteigerungstermin vom 30.05.2011 festgestellt.
Die Entscheidung ergeht – aufgrund des Erfolgs des Rechtsmittels – gerichtsgebührenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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