Landgericht Bonn, 2011-08-17, 5 S 77/11

5 S 77/11Kantonsgericht17.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 77/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-17

Aktenzeichen: 5 S 77/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0817.5S77.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 04.03.2011 (104 C 351/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Widerspruch der Klägerin gegen den im Verteilungsverfahren von dem Amtsgericht C - ## K ##/## - aufgestellten Teilungsplan vom ##.06.2010 wird für begründet erklärt. Der auf Anordnung des Amtsgerichts hinterlegte Betrag von 567,58 EUR ist an die Klägerin auszuzahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,- EUR und die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in der Hauptsache Sicherheit in Höhe von 600,- EUR bzw. vor der Vollstreckung wegen der Kosten Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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