Landgericht Bonn, 2011-08-11, 7 O 429/10

7 O 429/10Kantonsgericht11.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 429/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-11

Aktenzeichen: 7 O 429/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0811.7O429.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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